Vergütung = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag ÷ 100). Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag, auf den noch Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Ob und wie Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag gibt es für normale Überstunden nicht.
Das solltest du wissen
Ob Überstunden mit Zuschlag, in Freizeit oder pauschal abgegolten werden, regeln Arbeits- und Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Einen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht.
Der Rechner zeigt die Bruttovergütung. Davon gehen Steuern und Abgaben ab.
Tipps und häufige Fehler
Dokumentiere deine Arbeitszeiten.
Prüfe im Vertrag, ob Überstunden pauschal abgegolten sind.
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz.
Für Netto nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Das hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Pauschale Abgeltungsklauseln sind oft unwirksam. Für eine Beurteilung brauchst du rechtlichen Rat.
Gibt es einen gesetzlichen Zuschlag?
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es Zuschläge meist nur nach Tarifvertrag. Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Ausgleich vor.
Wie dokumentiere ich meine Überstunden?
Am besten schriftlich mit Datum, Beginn, Ende und Pausen. Das hilft bei Rückfragen und Streitigkeiten.