Ohne Gewähr. Das Ergebnis kann falsch sein und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Kurz erklärt
Stundenlohn = Monatsgehalt × Zahl der Gehälter ÷ 12 ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 3.200 € und 40 Stunden sind das rund 18,46 €. Zum Vergleich zeigt der Rechner den gesetzlichen Mindestlohn.
Stundenlohn = Monatsgehalt × Zahl der Gehälter ÷ (Wochenstunden × 52). Dieser Wert ist der Bruttostundenlohn.
Der Vergleich mit dem Mindestlohn zeigt, ob dein Stundenlohn über der gesetzlichen Untergrenze liegt. Sonderzahlungen werden nicht herausgerechnet.
Mindestlohn: 13,90 € je Stunde seit 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027 (Stand 3. November 2026).
Das solltest du wissen
Wer ein Monatsgehalt hat, kennt oft den Stundenlohn nicht. Er hilft beim Vergleich von Jobs mit unterschiedlicher Arbeitszeit und beim Blick auf den Mindestlohn.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € seit 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 1. Januar 2027. Ausnahmen, etwa für bestimmte Gruppen, regelt das Mindestlohngesetz.
Tipps und häufige Fehler
Rechne mit den vertraglichen Wochenstunden, nicht mit den tatsächlich geleisteten.
Überstunden machen den echten Stundenlohn kleiner.
Mit dem Gehalt-umrechnen-Rechner kommst du auf Tages- und Jahreswerte.
Mindestlohn-Angaben gelten brutto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn?
13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Warum zählt der Rechner 52 Wochen?
Weil auch bezahlte Urlaubs- und Feiertage zum Gehalt gehören. So erhältst du den durchschnittlichen Wert pro tatsächlich vergüteter Stunde.
Ist das der Netto-Stundenlohn?
Nein, der Rechner liefert den Bruttostundenlohn. Netto kannst du mit dem Brutto-Netto-Rechner schätzen.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
13,90 € seit 2026, 14,60 € ab 2027.
Warum nehme ich 52 Wochen?
Das Jahr hat 52 Wochen, bezahlter Urlaub und Feiertage sind im Monatsgehalt enthalten.