Steuerklassen erklärt: Welche passt zu dir?
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von deinem Gehalt abgezogen wird. Sie ändert nicht die Steuer, die du am Ende des Jahres zahlst, aber sie beeinflusst dein Netto im Monat und Leistungen wie Elterngeld.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen |
|---|---|
| 1 | Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt Lebende ohne Kind im Haushalt |
| 2 | Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag bekommen |
| 3 | Verheiratete, wenn der Partner in Klasse 5 ist oder nicht arbeitet |
| 4 | Verheiratete, die beide arbeiten (Standard bei zwei Gehältern) |
| 5 | Verheiratete, deren Partner in Klasse 3 ist |
| 6 | Zweites und weitere Arbeitsverhältnisse |
Ledige haben keine Wahl, sie sind in Klasse 1. Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Klassen 3, 4 und 5 wählen.
3 und 5 oder 4 und 4?
Bei 4/4 werden beide Gehälter wie bei Alleinstehenden besteuert. Bei 3/5 bekommt der Partner in Klasse 3 viel Netto, der in Klasse 5 wenig. Zusammen ist das Netto im Monat bei unterschiedlich hohen Gehältern oft höher als bei 4/4.
Der Haken: Die Lohnsteuer wird dann zu niedrig einbehalten. In der Steuererklärung, die bei 3/5 Pflicht ist, kann eine Nachzahlung fällig werden. Ein Beispiel aus dem Steuerklassen-Vergleich mit 4.500 € und 2.000 € Brutto: Steuerklasse 3 für dich, 5 für Partner/in: 4.541,58 € (+141,17 € gegenüber 4/4). Dafür fällt in der Steuererklärung eine Nachzahlung von etwa 1.206 € an.
Was die Steuerklasse nicht ändert
Die Jahressteuer eines Ehepaars mit gemeinsamer Veranlagung ist unabhängig von der Steuerklasse. Die Klasse verschiebt nur den Zeitpunkt: Wer in Klasse 3 ist, zahlt im Laufe des Jahres weniger und kann am Ende mehr zahlen müssen.
Wichtig ist die Wahl trotzdem, weil Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld auf dem Netto beruhen. Wer eine solche Leistung erwartet, sollte die Steuerklasse vorher mit einer Beratung klären. Ein späterer Wechsel wirkt bei manchen Leistungen nicht mehr.
Faktorverfahren als Alternative
Beim Faktorverfahren bleibt es bei 4/4, aber das Finanzamt trägt einen Faktor ein, der den Splittingvorteil schon während des Jahres berücksichtigt. So fallen Nachzahlungen seltener aus. Den Faktor beantragst du beim Finanzamt.
Steuerklasse wechseln
Ehepaare können die Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen. Seit 2020 ist das auch mehrmals im Jahr möglich. Prüfe vorher mit dem Rechner, was sich im Monat und in der Steuererklärung ändert.
Passende Rechner
- Steuerklassen-VergleichLohnt sich die Kombination 3 und 5?
- Brutto-Netto-RechnerWie viel bleibt von deinem Bruttogehalt übrig?
- Einkommensteuer-RechnerAus dem zu versteuernden Einkommen berechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif ab 2026, auf Wunsch für Ehepaare mit Splitting, samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.