Einkommensteuer-Rechner 2026 (Grund- und Splittingtarif)
Aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif ab 2026, auf Wunsch für Ehepaare mit Splitting, samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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Einkommensteuer10.548,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuern insgesamt10.548,00 €
Durchschnittssteuersatz21,10 %
Grenzsteuersatz35,12 %
Einkommen nach Steuern39.452,00 €
Ohne Gewähr. Das Ergebnis kann falsch sein und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Kurz erklärt
Aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG für 2026, dazu Soli, Kirchensteuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Beispiel
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr
50000 €
Veranlagung
Einzelveranlagung (Grundtarif)
Kirchensteuer
keine Kirchensteuer
Einkommensteuer10.548,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuern insgesamt10.548,00 €
Durchschnittssteuersatz21,10 %
Grenzsteuersatz35,12 %
Einkommen nach Steuern39.452,00 €
So rechnet der Rechner
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben übrig bleibt. Es steht im Einkommensteuerbescheid.
Der Tarif besteht aus fünf Zonen: bis zum Grundfreibetrag keine Steuer, dann eine progressive Zone, eine zweite progressive Zone, ab dem Spitzensteuersatz 42 % und ab dem sogenannten Reichensteuersatz 45 %. Beim Splittingtarif wird das Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz die Steuer im Verhältnis zum gesamten zvE.
Stand der Werte: 3. November 2026. Tarif nach § 32a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Solidaritätszuschlag: Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € Einkommensteuer. Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tarifs vor, er ist hier nicht berücksichtigt.
Das solltest du wissen
Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag zahlst du keine Steuer, darüber steigt der Satz schrittweise. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von einem zusätzlichen Euro an Steuern abgeht, der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das Einkommen.
Bei Zusammenveranlagung wird das Einkommen halbiert, die Steuer berechnet und verdoppelt (Splitting). Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Brutto: Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge sind bereits abgezogen.
Tipps und häufige Fehler
Verwechsle das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Bruttogehalt, dieses steht im Steuerbescheid.
Der Durchschnittssteuersatz ist für deine tatsächliche Belastung aussagekräftiger als der Grenzsteuersatz.
Der Soli fällt nur an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze liegt.
Für die monatliche Rechnung aus dem Brutto nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Es ist niedriger als dein Bruttogehalt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 Euro. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Nur, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze liegt (2026: 20.350 Euro bei Einzelveranlagung). Knapp darüber wird er in einer Milderungszone schrittweise erhöht.
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. 2026 sind es laut Rechner 12.348 €.