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Abfindungsrechner: Faustformel für die Abfindung

Wie hoch könnte eine Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sein? Die gängige Faustformel liefert einen ersten Anhaltspunkt für Verhandlungen.

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Jahre
Abfindung (brutto, Faustformel)14.000,00 €
Rechnung0,5 × 3.500,00 € × 8 Jahre
Entspricht4 Monatsgehältern

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Höhe wird verhandelt. Die Faustformel ist nur ein Ausgangspunkt.

Ohne Gewähr. Das Ergebnis kann falsch sein und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Kurz erklärt

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei 3.500 € und 8 Jahren sind das 14.000 € brutto. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen.

Beispiel

Bruttomonatsgehalt
3500 €
Betriebszugehörigkeit
8 Jahre
Faktor pro Beschäftigungsjahr
0,5 Monatsgehälter (übliche Faustformel)
Abfindung (brutto, Faustformel)14.000,00 €
Rechnung0,5 × 3.500,00 € × 8 Jahre
Entspricht4 Monatsgehältern

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Höhe wird verhandelt. Die Faustformel ist nur ein Ausgangspunkt.

So rechnet der Rechner

Die verbreitete Faustformel lautet: Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × 0,5. Bei einem Gehalt von 3.500 Euro und acht Jahren sind das 14.000 Euro.

Ob und in welcher Höhe es eine Abfindung gibt, hängt vom Einzelfall ab: Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Verhandlungsgeschick, Branche und Unternehmen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen sind steuerpflichtig, ein Teil des Vorteils kann über die Fünftelregelung entlastet werden.

Das solltest du wissen

Eine Abfindung wird meist verhandelt, etwa bei Aufhebungsverträgen oder in Kündigungsschutzverfahren. Die Faustformel mit 0,5 Monatsgehältern je Jahr dient als Orientierung. Im Einzelfall kann es mehr oder weniger sein.

Abfindungen sind steuerpflichtig und können Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben (zum Beispiel Sperrzeit). Das ist ein Fall für Fachanwalt oder Beratung.

Tipps und häufige Fehler

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nur in bestimmten Fällen, etwa bei einem Sozialplan oder einer vertraglichen Vereinbarung. Beim Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in bestimmten Konstellationen eine Abfindung anbieten.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja. Sie wird wie Arbeitslohn besteuert, unterliegt aber nicht der Sozialversicherung. Wie viel Steuer anfällt, hängt von deiner Situation ab, im Zweifel hilft ein Steuerberater.

Wann sollte ich einen Anwalt fragen?

Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag oder bei einer Kündigung. Dann gelten oft kurze Fristen, zum Beispiel drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage.

Habe ich Anspruch auf Abfindung?

Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Sozialplan oder vertraglicher Zusage.

Ist die Abfindung brutto oder netto?

Brutto, die Steuer wird abgezogen.

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