Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt pauschal Abgeltungsteuer an. Der Rechner zeigt Steuer und Nettoertrag unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags.
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Steuer insgesamt659,38 €
Davon Abgeltungsteuer625,00 €
Davon Solidaritätszuschlag34,38 €
Davon Kirchensteuer0,00 €
Steuerpflichtiger Betrag2.500,00 €
Ertrag nach Steuern2.840,63 €
Steuerbelastung auf den Ertrag18,84 %
Ohne Gewähr. Das Ergebnis kann falsch sein und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Kurz erklärt
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt steuerfrei.
Beispiel
Kapitalerträge im Jahr
3500 €
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
1000 €
Kirchensteuer
keine Kirchensteuer
Steuer insgesamt659,38 €
Davon Abgeltungsteuer625,00 €
Davon Solidaritätszuschlag34,38 €
Davon Kirchensteuer0,00 €
Steuerpflichtiger Betrag2.500,00 €
Ertrag nach Steuern2.840,63 €
Steuerbelastung auf den Ertrag18,84 %
So rechnet der Rechner
Der Teil der Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag wird mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert. Darauf kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag. Das ergibt 26,375 %. Mit Kirchensteuer sinkt die Abgeltungsteuer rechnerisch etwas, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird, insgesamt liegt die Belastung dann bei knapp 28 %.
Der Rechner berücksichtigt keine Verlustverrechnung, keine Teilfreistellung bei Fonds und keine Quellensteuer. Auch bei Investmentfonds gelten besondere Regeln.
Stand: 3. November 2026. Abgeltungsteuer 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare).
Das solltest du wissen
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden pauschal besteuert; die Bank führt die Steuer ab. Mit einem Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag fällt keine Steuer an.
Der Rechner schätzt die Steuer vereinfacht. Verlustverrechnung, Vorabpauschale, Teilfreistellung bei Fonds und andere Sonderfälle sind nicht abgebildet.
Tipps und häufige Fehler
Erteile den Freistellungsauftrag bei jeder Bank so, dass die Summe den Pauschbetrag nicht übersteigt.
Mit Kirchensteuer sinkt der Satz leicht, weil sie als Sonderausgabe angerechnet wird, der Rechner berücksichtigt das.
Bei niedrigem Einkommen kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein.
Bei Fonds gelten Teilfreistellungen, die hier nicht enthalten sind.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Wie viel Steuer zahle ich auf Dividenden?
Grundsätzlich 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann kannst du in der Steuererklärung die Besteuerung nach deinem Satz beantragen.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare.
Zahle ich Steuer auf alle Erträge?
Nur auf Erträge oberhalb des Freibetrags, Sonderregeln beachten.