Rechenfuchs

Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld im Überblick

Wenn der Job wegfällt oder die Arbeitszeit schrumpft, springt die Agentur für Arbeit ein. Hier die Unterschiede und wie du die Höhe abschätzt.

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Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettos, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Dauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab. Ab 12 Monaten Versicherungszeit sind es 6 Monate, ab 24 Monaten 12 Monate, für Ältere bis zu 24 Monate. Beispiel: 1.249,60 € im Monat bei 3.000 € Brutto in Steuerklasse 1.

Was du beachten solltest

Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs arbeitssuchend. Sobald du arbeitslos bist, meldest du dich persönlich arbeitslos. Eine Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen, lass dich vorher beraten. Für die Kündigung selbst helfen Kündigungsfrist- und Abfindungsrechner.

Kurzarbeitergeld

Wenn die Arbeit vorübergehend weniger wird, kann dein Arbeitgeber Kurzarbeit anzeigen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt es aus. Die reguläre Bezugsdauer beträgt bis zu 12 Monate und kann per Verordnung verlängert werden. Beispiel: 546,50 € im Monat bei 4.000 € Brutto, 2.400 € in der Kurzarbeit und Steuerklasse 4.

Unterschiede auf einen Blick

Passende Rechner

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Das hängt von Versicherungszeit und Alter ab, bei 12 Monaten sind es 6, bei 24 Monaten 12 Monate.

Muss ich Kurzarbeit zustimmen?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Hol dir im Zweifel Rat bei Betriebsrat, Gewerkschaft oder Beratungsstelle.

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