Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld im Überblick
Wenn der Job wegfällt oder die Arbeitszeit schrumpft, springt die Agentur für Arbeit ein. Hier die Unterschiede und wie du die Höhe abschätzt.
Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettos, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Dauer hängt von Versicherungszeit und Alter ab. Ab 12 Monaten Versicherungszeit sind es 6 Monate, ab 24 Monaten 12 Monate, für Ältere bis zu 24 Monate. Beispiel: 1.249,60 € im Monat bei 3.000 € Brutto in Steuerklasse 1.
Was du beachten solltest
Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs arbeitssuchend. Sobald du arbeitslos bist, meldest du dich persönlich arbeitslos. Eine Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit führen, lass dich vorher beraten. Für die Kündigung selbst helfen Kündigungsfrist- und Abfindungsrechner.
Kurzarbeitergeld
Wenn die Arbeit vorübergehend weniger wird, kann dein Arbeitgeber Kurzarbeit anzeigen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt es aus. Die reguläre Bezugsdauer beträgt bis zu 12 Monate und kann per Verordnung verlängert werden. Beispiel: 546,50 € im Monat bei 4.000 € Brutto, 2.400 € in der Kurzarbeit und Steuerklasse 4.
Unterschiede auf einen Blick
- Arbeitslosengeld: Du hast keinen Job mehr.
- Kurzarbeitergeld: Du behältst den Job, arbeitest aber weniger.
- Beide: Sie basieren auf einem pauschalierten Netto, nicht auf deinem Gehaltszettel.