Rechenfuchs

Nebenkosten-Rechner: Nachzahlung oder Guthaben

Liegt die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Der Rechner ermittelt deinen Anteil nach Wohnfläche und vergleicht ihn mit deinen Vorauszahlungen.

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€
m²
m²
€
Guthaben655,00 €
Dein Anteil an den Kosten1.625,00 €
Deine Vorauszahlungen2.280,00 €
Anteil an der Gesamtfläche13,54 %

Gerechnet wird nach Wohnfläche. Viele Kosten, zum Beispiel Heizung und Wasser, werden nach Verbrauch abgerechnet. Ob und wie umgelegt werden darf, regeln Mietvertrag und Gesetz.

Ohne Gewähr. Das Ergebnis kann falsch sein und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Kurz erklärt

Dein Anteil = Gesamtkosten × Wohnfläche ÷ Hausfläche. Bei 12.000 € Gesamtkosten, 65 von 480 m² sind das 1.625 €. Bei 190 € Vorauszahlung im Monat hast du 2.280 € gezahlt und bekommst 655 € zurück.

Beispiel

Gesamtkosten des Hauses
12000 €
Gesamtfläche des Hauses
480 m²
Deine Wohnfläche
65 m²
Deine Vorauszahlung pro Monat
190 €
Abgerechnete Monate
12
Guthaben655,00 €
Dein Anteil an den Kosten1.625,00 €
Deine Vorauszahlungen2.280,00 €
Anteil an der Gesamtfläche13,54 %

Gerechnet wird nach Wohnfläche. Viele Kosten, zum Beispiel Heizung und Wasser, werden nach Verbrauch abgerechnet. Ob und wie umgelegt werden darf, regeln Mietvertrag und Gesetz.

So rechnet der Rechner

Dein Anteil = Gesamtkosten × deine Fläche ÷ Gesamtfläche. Davon ziehst du deine Vorauszahlungen ab. Bleibt etwas übrig, ist es eine Nachzahlung, andernfalls ein Guthaben.

In der Praxis werden nicht alle Kosten nach Fläche verteilt. Heizung und Wasser rechnet man oft nach Verbrauch ab, einige Posten nach Personen oder Einheiten. Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb einer Frist erfolgen. Lass dich im Zweifel von einem Mieterverein oder Rechtsanwalt beraten.

Das solltest du wissen

Die Betriebskostenabrechnung verteilt die Hauskosten nach einem Schlüssel, oft nach Wohnfläche, teils nach Verbrauch. Der Rechner nutzt die Wohnfläche und vergleicht mit deinen Vorauszahlungen.

Prüfe die Abrechnung auf Frist, Verteilerschlüssel und umlagefähige Kosten. Bei Fragen hilft ein Mieterverein.

Tipps und häufige Fehler

Häufige Fragen

Welche Frist hat der Vermieter?

Die Abrechnung muss in der Regel spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter ankommen.

Welche Kosten sind umlagefähig?

Das regeln Mietvertrag und Betriebskostenverordnung. Verwaltung und Reparaturen gehören meist nicht dazu.

Kann ich die Abrechnung prüfen?

Ja, du darfst Einsicht in die Belege verlangen.

Wie lange habe ich Zeit, die Abrechnung zu prüfen?

In der Regel 12 Monate nach Zugang. Prüfe Fristen im Einzelfall.

Was ist umlagefähig?

Das regelt die Betriebskostenverordnung und der Mietvertrag.

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